Flüchtlinge in Rumänien?

Erika Klemm, Flüchtlingsbeauftragte der EKR.

Asylanten

Wenn Fremde bei uns Hilfe und Schutz suchen, sind sie zunächst einmal Asylanten. Es gibt für diese Asylanten sechs staatliche Flüchtlingsheime und weitere zwei kleine Übergangswohnheime für Frauen und Kinder von AidRom dem ökumenischen kirchlichen Hilfswerk und andere kleine Heime von dem katholischen Hilfswerk JRS Jesuit Romanian Service

Das Generalinspektorat für Migration unterhält sechs Flüchtlingslager hier im Land, die sowohl für Asylanten als auch für Flüchtlinge sind in Bukarest, Giurgiu, Galatz, Şomcuta Mare, Radautz und Temeswar.

Während der Zeit des Asylantrages bekommen die Asylanten 540 Lei pro Person, pro Monat, egal welchen Alters und die freie Unterkunft in einem der Flüchtlingslager.

Unser Partner AidRom (www.AidRom.ro) bietet Rumänischkurse für Asylanten in Bukarest, Jassy und Temeswar an, die sie freiwillig besuchen können. Sie können die Beratung von Sozialarbeitern in Anspruch nehmen.  Asylanten haben aber kein Arbeitsrecht.
Dringend nötig sind Freiwillige, die in dieser Anfangsphase helfen bei den einfachen alltäglichen Dingen wie Einkaufen gehen, Kinder betreuen, Formulare ausfüllen und seine Umgebung kennen lernen.

Die Asylanten sollen innerhalb sechs Monaten registriert werden und in eine von drei Kategorien bestätigt oder abgewiesen werden. 

  1. Statutul de refugiat” - Flüchtlingsstatus            
  2. Protecţie subsidiară”  - untergeordneter Humanitärer Schutz mit Konditionen (ehemals „protecţie umanitară condiţionată”)     
  3. Protecţie temporară” - Tolerat – zeitlich begrenzter Schutz / ein Tolerierter für einen bestimmten Zeitraum

1. Als anerkannter Flüchtling bekommt man vom rumänischen Staat alle Rechte und Pflichten die auch ein rumänischer Bürger hat, außer, dass Flüchtlinge nicht wählen dürfen. Flüchtlinge dürfen also sofort nach ihrer Anerkennung arbeiten und reisen.

In den ersten neun Monaten kann ein Flüchtling eine Unterstützung vom Staat erhalten, die 540 Lei pro Person pro Monat bedeutet. Diese Unterstützung kann auf höchstens drei Monate verlängert werden.
Die Voraussetzung für die Unterstützung ist der Beweis, dass der Flüchtling obligatorische Rumänischkurse besucht, an Integrationaktivitäten teilnimmt, Schulungen zur Einführung in die Kultur besucht und sich nichts zu Schulden kommen läßt.
Wenn der Flüchtling noch im staatlichen Flüchtlingsheim wohnt muss er allerdings seine eigene Miete bezahlen: 150 Lei im Sommer und 240 Lei im Winter. Ein Flüchtling darf höchstens zwölf Monate im Flüchtlingslager wohnen, danach muss er etwas anderes finden.
Ausnahmen sind: Minderjährige, Alleinerziehende, Behinderte, Senioren über 65. Diese Personengruppen können auch jahrelang im Flüchtlingsheimen wohnen.

Ein Flüchtling darf reisen wie er will. Nach acht Jahren kann er die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn er zwei Prüfungen besteht: einen Sprachtest und einen Test über Geschichte und Geographie Rumäniens und beweist, dass er sich um Integration bemüht hat.

2. Im Status „untergeordneter Schutz“ bekommt die Person dieselben Konditionen wie ein Flüchtling, aber mit einigen Einschränkungen. Zum Beispiel darf so eine Person das Land nicht verlassen.

3. Als  Tolerierter mit zeitlicher Begrenzung bekommt die Person keine staatliche Unterstützung. Man geht davon aus, dass sich der Grund der Flucht demnächst auflöst und die Person dann in ihr Land zurückkehren kann. Nachdem die Frist der Toleranz abgelaufen ist, kann eine Verlängerung beantragt werden. So geschieht es, dass manche bis zu vier Jahren als Tolerierte im Land bleiben.

Da unser System so eine kaum lebensnotwendige Hilfe für diese Personengruppe bietet, hat sich die NGO der katholischen Kirche JRS Jesuites Romanian Service darauf spezialisiert diese Tolerierten aufzunehmen und sie zu begleiten. 

Die Statistik über das Jahr 2015 ist veröffentlicht zu den laufenden Zahlen hoffe ich bald genauere Angaben zu bekommen, dazu müssen Anträge gestellt werden etc.

Im Jahr 2015 gab es 1266 Asylanträge hier in Rumänien. Die Länder aus denen die meisten Antragssteller kamen sind: Syrien (541), Irak (214), Afganistan (96), Türkei (44) und Ukraine (37). Von 727 Antragsstellern haben aus einem der sechs Flüchtlingsheimen den Antrag gestellt: 450 aus Bukarest, 38 von Temeswar, 98 von Galatz, 39 von Giurgiu, 87 von Şomcuta Mare und 15 von Radautz. Von 1151 Anträgen in der „ administrativen“ Phase, wurden 679 abgelehnt und 472 genehmigt, davon sind 230 als „ Flüchtlinge“ anerkannt und 242 als „Protectie subsidiara“.

Im Jahr 2015 haben 515 Personen internationalen Schutz in Rumänien erhalten. Sie sind also Tolerierte mit einem zeitlich begrenzten Schutz. Davon haben wiederrum 204 Personen an dem staatlichen Integrationsprogramm teilgenommen.

Erika Klemm