Einrichtungen geschlossen, Veranstaltungen verschoben
Aufgrund des Coronavirus werden seitens der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) verschiedene Einrichtungen vorübergehend geschlossen und einzelne Veranstaltungen verschoben. Davon ist zum Beispiel der für Samstag, 14. März 2020 geplante Kuratorentag betroffen. Landeskirchliche Einrichtungen werden desinfiziert.
Das Friedrich-Teutsch-Haus hat bis 31. März 2020 den Publikumsverkehr im Archiv und den Zugang zum Landeskirchlichen Museum eingestellt. Auch das Seniorenheim von Schweischer sowie die landeskirchlichen Erholungsheime von Michelsberg und Wolkendorf bzw. das Schülerwohnheim in der Hermannstädter Fleischergasse werden geschlossen und ausführlichen Desinfektionsmaßnahmen unterzogen. Für Gottesdienste gelten die Vorgaben der jeweiligen Kirchengemeinden. Bischof Guib hat diesbezüglich bereits am 11. März Empfehlungen veröffentlicht.
Kuratorentag verschoben
Der Kuratorentag 2020, der am 14. März im Bischofspalais sowie in der Johanniskirche ausgetragen hätte werden sollen, findet vorläufig nicht mehr statt. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ebenso wurden geplante Auslandsreisen, wie beispielsweise jene zu den “Konsultationen der siebenbürgisch-sächischen Organisationen” von Bischof Reinhart Guib und der Kirchenleitung nach Stuttgart, abgesagt. Die von 25. bis 27. April in der Bukowina geplanten Veranstaltungen im Rahmen der Reihe “Gesichter-Grenzen-Geschwister” werden ebenfalls vorerst nicht durchgeführt. Es wird nach Ausweichterminen - evtl. nach dem Sommer - gesucht.
Sicherheitsmaßnahmen in ganz Rumänien
Bereits seit 10. März bleiben sämtliche Schulen und Kindergärten in Rumänien bis mindestens 22. März geschlossen. Mit einer Verlängerung dieser Sperre kann aber gerechnet werden. Auch die meisten Universitäten haben den Publikumsbetrieb bereits eingestellt. Im gesamten Land wurden punktuell Personen unter Quarantäne gestellt. Es gelten Einschränkungen der Reisefreiheit und Staatspräsident Klaus Johannis hat die Bevölkerung aufgefordert, das Verlassen der Wohnungen auf wichtige Anlässe zu beschränken. Personen, die gegen die neuen Auflagen verstoßen, riskieren Bußgelder in der Höhe von bis zu 20.000,- Lei, teilte Staatssekretär Raed Arafat mit.