EKR: Kein Ausverkauf der Kirchenburgenlandschaft!
Entgegen einiger öffentlicher Darstellungen der vergangenen Tage und Wochen, bleiben die Kirchen und Kirchenburgen selbstverständlich im Eigentum der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) und ihrer Gemeinden. Seit langem schon wird die Politik der Kirchenleitung durch den dringenden Wunsch bestimmt, die Kirchengebäude zu behalten. – Daran hat sich nicht das Geringste geändert.
Auch Kirchen in Gemeinden mit sehr wenigen Gliedern oder in sogenannten „Null-Seelen-Gemeinden“ gehören selbstverständlich als unverzichtbarer Bestandteil zur Kirchenburgenlandschaft, für deren Erhalt am besten dann gesorgt werden kann, wenn die EKR und ihre Gemeinden Eigentümer sind und bleiben. Klar und deutlich muss jedoch auch festgestellt werden, dass 12.000 Menschen über zweihundert Kirchengebäude – die überwiegende Mehrheit davon mittelalterlich –niemals im Alleingang sichern und bewahren können. Deswegen ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, gerade auch mit solchen außerhalb der EKR, von zunehmender Bedeutung: Staatliche Einrichtungen, Kommunen, andere Glaubensgemeinschaften, kulturelle Vereine aber auch Privatpersonen und Unternehmen spielen dabei eine zentrale Rolle und können zu Rettern von Kulturerbe werden.
Eine Veräußerung von Kirchengebäuden ist für eine solche Kooperation nicht Voraussetzung und hat daher seit 1990 auch nur in zwei Fällen stattgefunden (Retersdorf und Karansebesch, an die rum.-orth. Kirche). Bewährt hat sich in vielen Fällen die Zusammenarbeit über Miet- und Pachtverträge oder die Überlassung zur Nutzung durch andere christliche Gemeinden. Eine Reihe siebenbürgisch-sächsischer Kirchen konnte so vor dem sicheren Verfall bewahrt werden, insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren in Nordsiebenbürgen und in der Südbukowina. Wichtig ist für die EKR, dass die Kirchen weiterhin als Gotteshäuser erhalten bleiben aber auch für Kulturveranstaltungen und zu touristischen Zwecken genutzt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Kommunen ein naheliegender Ansprechpartner.
Die EKR betreibt also nicht den Verkauf ihrer Kirchen. Sie trägt die gesetzliche, kirchenordnungsgemäße, moralische und christliche Verantwortung für diese Kulturgüter und handelt entsprechend. – Die Strategie der Einbindung aller wohlmeinenden Kräfte werden die EKR-Kirchenleitung sowie die verantwortlichen Bezirkskonsistorien unter engster Einbeziehung der Heimatortsgemeinschaften und der Kommunen auch in Zukunft verfolgen.