Finanzierung der Sicherungsarbeiten geklärt


Sitz des EKR-Landeskonsistoriums in Hermannstadt

Das Budget für die dringend erforderlichen Sicherungsarbeiten an dem beschädigten Radelner Kirchturm sowie an der Kirche von Rothbach ist gesichert. Wie dem Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) seitens des rumänischen Kulturministeriums mitgeteilt wurde, ist der Antrag auf Mittel aus dem Notfonds in der Höhe von 500.000,- Lei (etwa 110.000,- Euro) genehmigt worden.

Durch die Gewährung dieser Summe ist der erste Schritt des vom Landeskonsistorium beschlossenen Acht-Punkte-Programmes erledigt. In seiner Sitzung von vergangener Woche hatte das kirchliche Leitungsgremium folgende Strategie entworfen:

  1. Einleitung der Sicherungsmaßnahmen an den beiden Kirchen durch Einholung der erforderlichen Genehmigungen und durch Mittel des Ministeriums.
  2. Wiederaufbau des Glockenturms in Radeln im Rahmen einer Erweiterung des bestehenden EU-Projektes (2014-2020).
  3. Spendenaufruf für konkrete bauliche Maßnahmen.
  4. Nachdrücklicher Aufruf an die Kirchengemeinden, dringend etwaige Gefährdungen an Kirchen oder Türmen zu melden.
  5. Einholung von Expertengutachten über gefährdete Objekte durch die jeweiligen Bezirkskonsistorien – auch in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern.
  6. Zur Finanzierung dieser Gutachten sollen auch Mittel aus dem Landeskirchlichen Nachhaltigkeitsfonds beantragt werden.
  7. Planung und Durchführung eines Monitoring-Prozesses an den betreffenden Gebäuden durch die Gemeinden und Konsistorien.
  8. Kirchengemeinden und Bezirkskonsistorien ernennen Bereichsverantwortliche für die Überwachung des Zustandes und der Nutzung der Gebäude.

Sicherungsmaßnahmen in Radeln und Rothbach

Nach der Gewährung der Finanzierung durch das Kulturministerium, die sich mit den eingeholten Kostenvoranschlägen für die Sicherungsmaßnahmen deckt, kann nun der besonders wichtige Punkt 1 erledigt werden. Der finanzielle Aufwand in Radeln ist hierbei erheblich größer als jener in Rothbach.

In Radeln müssen erst die Zufahrtswege und Plattformen für den Kran befestigt werden, wonach das Turmdach abgenommen und die Glocken zu geborgen werden können. Danach können die Turmmauern bis auf eine stabile Höhe abgetragen werden. Nach einer Sichtung und Sortierung des Baumaterials kann dann nicht mehr verwendbarer Bauschutt entsorgt werden. Erst dann kann im Rahmen des EU-Projekts mit dem Wiederaufbau begonnen werden. In Rothbach wird erst der Bauschutt weggeräumt und die Ringmauer befestigt. Danach werden das derzeit offene Kirchenschiff sowie der Dachstuhl geschlossen. - „Wir sind für die großzügige Zusage seitens des Ministerums sehr dankbar. Ohne diese Unterstützung wäre es bei den ersten Maßnahmen zu weiteren Verzögerungen gekommen und alle weiteren Schritte können erst nach dem Abschluss der Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden“, erklärt EKR-Hauptanwalt Friedrich Gunesch.

Ein Konzept zur Gestaltung des Kirchenensembles in Rothbach, das sich auch mit der Frage eines eventuellen neuen Turms befassen muss, wird ausgeschrieben, nachdem die Sicherungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen sind. Insbesondere im Rahmen dieser Ausschreibung sowie im Zusammenhang mit der Einholung von Gutachten und des in Punkt 7 vorgesehenen Monitoring-Prozesses wird die Stiftung Kirchenburgen eine zentrale Rolle einnehmen.