Kirchengebäude zwischen Neubestimmung und Neuanfang
Unter dem Titel "Umgestaltung und Umnutzung von Kirchen - Beispiele aus Deutschland - Möglichkeiten für Siebenbürgen und Rumänien?" konnten Interessierte am 2. Oktober im Sitzungssaal in der Zweiten Etage des Bischofspalais einen Fachvortrag von Dr. Thorsten Albrecht über Nutzungsmöglichkeiten von Kirchengebäuden hören.
Der Kunstreferent der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ging anhand einer Reihe von Belegen auf eine vor allem in den letzten zwanzig bis dreissig Jahren in Deutschland immer häufigere Frage ein: Wie ist mit Kirchengebäuden, die zur Erfüllung ihres ursprünglichen Zweckes keine Verwendung mehr finden, umzugehen? Professor Albrecht schilderte dabei nicht nur Fälle aus der lutherischen Kirche Hannovers, sondern arbeitete mit Beispielen unterschiedlicher Konfessionen aus ganz Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien.
Neue Bestimmungen: Von Kolumbarium bis Nachtclub
Neben moderaten baulichen Eingriffen, die quasi den Gemeindesaal in das Kirchenschiff verlegen, werden in der Bundesrepublik Deutschland derzeit vor allem solche Varianten bevorzugt, die eine weitere Parallelnutzung für Gottesdienste zulassen. Wenn sich keine dieser Möglichkeiten als tauglich erweist, wird die Veräußerung der Immobilie in Betracht gezogen. Hier werden jüdische Gemeinden bevorzugt, die bereits in mehreren deutschen Städten gewesene christliche Kirchen erwerben und zu Synagogen umbauen konnten.
Dort, wo andere Religionsgemeinschaften kein Interesse an dem Gebäude bekunden, finden auch Verkäufe an Privatpersonen statt. Besonderes Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang etwa ein Fall aus Großbritannien, wo nun in einem historischen Bauwerk und ehemaligen Kirchengebäude ein Nachtclub betrieben wird. Auf bedeutend mehr Zustimmung stießen die Beispiele von Kirchen, die heute als Aufbewahrungsort von Urnen ("Kolumbarium") dienen. Eine Vorgangsweise, die nicht nur die Würde des Gebäudes bewahrt, sondern auch ein einträgliches Geschäft für die Gemeinde werden kann, sofern sie Eigentümerin der Kirche bleibt.
Bedingte Vergleichbarkeit
In der Debatte im Anschluss an den Vortag wurde verstärkt auch die Lage in Siebenbürgen und Rumänien beleuchtet. Der markanteste Unterschied zu den von Dr. Albrecht präsentierten Beispielen besteht in der Tatsache, dass in Deutschland vor allem für Stadtkirchen eine neue Nutzung gefunden wird, während es hierzulande die Dorfkirchen sind, die in manchen Fällen von keiner Gemeinde mehr gepflegt werden können. Dr. Albrecht: "In den kommenden zehn bis zwanzig Jahren wird in Siebenbürgen vor allem die Sicherung der Gebäude Priorität haben. Alternative Nutzungsvarianten für einzelne Objekte werden wohl eher danach diskutiert werden."