Klarstellung hinsichtlich geplanter Urlauberseelsorge


Busreisegruppe besucht die Kirchenburg von Frauendorf. (Bild: Sebastian Bethge)

Im Rahmen der Pressekonferenz zur Eröffnung der Tourismussaison wurde am Rande auch die geplante Einrichtung einer Stelle für Urlauberseelsorge erwähnt. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möchte in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) durch diese Ausschreibung die geistliche Begleitung der in Siebenbürgen weilenden Gäste sichern. Hierbei ist es in Teilen der rumänischsprachigen Presse zu Missverständnissen gekommen, die leicht auszuräumen sind.

Die geplante Urlauberseelsorge geht auf eine Initiative des Gustav-Adolf-Werk Sachsen zurück und soll zusammen mit dem Pfarramt Fogarasch und dem Projekt „Entdecke die Seele Siebenbürgens“ aufgebaut werden. Während der in rumänischer Sprache gehaltenen Pressekonferenz am 3. April wurde dabei der Ausdruck ”duhovnic al turiștilor” (etwa „Seelsorger der Touristen“) benutzt, was rein sprachlich korrekt ist. Unter rumänischsprachigen orthodoxen Christen kann das Wort "duhovnic" jedoch auch im engeren Sinn als „Beichtvater“ verstanden werden.

Aufgabe der Urlauberseelsorge soll es allerdings sein, in erster Linie für sonntägliche Gottesdienste in Kirchgemeinden, die über keinen eigenen Pfarrer verfügen, zu sorgen, falls sich dort in den Sommermonaten viele – erfahrungsgemäß zu einem großen Teil ursprünglich aus Siebenbürgen stammende – deutschsprachige Urlauber aufhalten. Außerdem würden zu bestimmten Anlässen auch Andachten in den stark von Touristen besuchten Kirchen der EKR in das Aufgabengebiet der Urlauberseelsorge fallen, sofern die zuständige Gemeinde und ihr Pfarrer dies als Hilfeleistung wünschen und annehmen. Natürlich gehört auch die Bereitschaft zur Aussprache über geistliche Themen dazu, sollten einzelne Gäste dieses Bedürfnis haben.

„Wir glauben, dass hier allein ein ökumenischer Zugang zulässig ist. Evangelische Pfarrer stellen die individuellen spirituellen und diakonischen Bedürfnisse immer über die spezifische Religion des betreffenden Menschen. Dies gilt auch für eine etwaige Beichte“, heißt es in einer offiziellen Gegendarstellung der EKR, die anlässlich vereinzelter Berichte in rumänischsprachigen Medien verfasst wurde, welche wohl auf jenes rein sprachliche Missverständnis zurückzuführen sind.