"Rundschreiben betreffend die Unterstützung der Antialkoholbewegung."
Vor hundert Jahren in den 'Kirchlichen Blättern'
"Rundschreiben an sämtliche Bezirkskonsistorien, Presbyterien, Pfarrämter und Kirchenräte der evang. Landeskirche A. B. in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns betreffend die Unterstützung der Antialkoholbewegung.
Es ist Pflicht sämtlicher kirchlicher Körperschaften, die auch hierzulande aufgenommene Bekämpfung des Alkohols zu unterstützen. (… Es) wird darum angeordnet:
(…) Da wo Kirchenwirtshäuser bestehen, wird es Aufgabe der Presbyterien sein, dafür Sorge zu tragen, daß in jenen unbedingt Zucht und Ordnung aufrecht erhalten und jeder Trinkzwang vermieden werde und wo eine Unmäßigkeit bemerkt wird, überhaupt kein Trunk mehr verabreicht wird, vor allem, dass diese Wirtshäuser am Sonnabend mit dem Abendläuten geschlossen werden und bis Montag früh gesperrt bleiben.
(…) Darauf kann nicht genug geachtet werden, daß die Kinder unbedingt bei keinem Anlaß Alkohol erhalten. Die Lehrer haben insbesonders darauf hin, ob die Schulkinder ihn nicht erhalten, die Kinder zu überwachen und darauf zu sehen, dass sie nicht ohne Frühstück – Milch oder Obst mit Brot oder Suppe – in die Schule kommen. Wo sie finden, daß den Kindern am Morgen Alkohol gegeben wird, sind energische Schritte zur Abstellung des Mißbrauchs zu tun.
(…) Die Presbyterien werden beauftragt, darüber zu wachen, daß der Genuß von Branntwein in allen Formen von allen festlichen Gelegenheiten als unpassend verbannt werde und daß durch Belehrung und Beispiel erreicht werde, ihn auch aus dem Bauernhaus völlig zu entfernen.
(…)"
(Kirchliche Blätter – Amtlicher Teil, Hermannstadt, 6. Dezember 1913)