Rundschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
wie Sie wahrscheinlich wissen und in der deutschen Presse erschienen ist, können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen Antrag auf eine einmalige finanzielle Leistung seitens der Bundesrepublik Deutschland stellen.
In die Kategorie der berechtigten Personen fallen auch die Russlanddeportierten.
In Kooperation mit dem DFDR werden die zur Zwangsarbeit in die ehemalige Sowjetunion deportierten Mitglieder unserer Kirchengemeinden und unserer Gemeinschaft auch direkt angeschrieben.
Es ist jedoch wichtig, unabhängig vom direkten Weg, auch über die zuständigen Pfarrer, Pfarrämter, Gemeindehelfer, Diakoniehelfer etc. unsere betroffenen Gemeindeglieder zu verständigen, sie zur Antragstellung zu bestärken und ihnen dabei behilflich zu sein.
Eine Bestätigung in deutscher Sprache über das Landeskonsistorium (Friedrich-Teutsch-Haus) wird auf Beantragung umgehend erteilt, insofern die Antragsteller in den Unterlagen des landeskirchlichen Archivs evident sind.
Zur weiteren Information und Hilfestellung liegen diesem Schreiben bei:
Mit Dank und herzlichen Grüßen,
Reinhart Guib, Bischof
Friedrich Gunesch, Hauptanwalt